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Die "Abschließenden Bemerkungen" des UN-Fachausschusses für Deutschland sind auf die einhellige Zustimmung der Verbände der BRK-Allianz gestoßen: "Die Mühen der letzten vier Jahre haben sich gelohnt, das Ziel ist erreicht", betonte Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade auf dem Abschlussplenum der Allianz in den Räumen der Diakonie Deutschland. In den Empfehlungen seien zum Beispiel die fehlende Menschenrechtsperspektive, die Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Fragen der intersektionalen Diskriminierung etwa bei Behinderung und Migrationsgeschichte, Barrierefreiheit im Bereich privater Rechtsträger, das Betreungsrecht oder die inklusive Bildung gezielt angesprochen worden. "Aber ohne die Fachkenntnis der unterschiedlichen Verbände, die wir in unserem Parallelbericht und allen weiteren Dokumenten vereint dargestellt haben, wären die Empfehlungen des Ausschusses nicht so klar ausgefallen. Damit sind für die nächsten Jahre eindeutige Meilensteine für die Behindertenpolitik in Deutschland gesetzt worden." In insgesamt fünf Arbeitsgruppen wurden die Empfehlungen des Ausschusses und Fragen der deutschen Übersetzung diskutiert. Dazu forderten die Verbände erneut die Bildung einer gemeinsamen Redaktionsgruppe aus Regierung, Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft.
Auch stand die Frage im Mittelpunkt, wie die Arbeit fortgesetzt werden soll, da das Mandat der BRK-Allianz Ende Juni ausläuft. Fast genau vor vier Jahren, am 30. Juni 2011, wurde der Grundstein für das Bündnis der knapp 80 Verbände bei einer sogenannten "Kick-off-Veranstaltung" der Monitoring-Stelle gelegt. Ziel war die Erstellung eines koordinierten Parallelberichtes und die Begleitung des gesamten Staatenberichtsprüfungsverfahrens. Das gesamte Jahr 2012 wurde dann in zehn Teilbereichsgruppen am Text gearbeitet, der im März 2013 der Politik und der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde. Im April 2014 und März 2015 waren Delegationen der BRK-Allianz vor Ort in Genf und haben dem Ausschuss die Positionen der Zivilgesellschaft deutlich gemacht. Koordiniert wurde die Arbeit der BRK-Allianz durch das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., unterstützt durch eine finanzielle Förderung der Aktion Mensch.
"Nun sind neue Bündnisse und Netzwerke für die Weiterarbeit erforderlich" erklärte Allianzsprecher Dr. Detlef Eckert, "etwa zur Umsetzung von Barrierefreiheit im privaten Bereich. Außerdem freuen wir uns ganz besonders, dass zum Beispiel der Bundeselternrat die Initiative ergriffen hat und zusammen mit anderen interessierten Verbänden bei der Frage der inklusiven Bildung mehr Druck machen will!"
Die Webseite der BRK-Allianz unter www.brk-allianz.de wird auch weiterhin als wichtige Quelle für Fachinformationen und Dokumente von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. bereitgestellt werden, wie der Koordinator der Allianz, H.- Günter Heiden, abschließend betonte. Der kombinierte zweite und dritte Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist bis spätestens März 2019 in Genf einzureichen. Ein Datum für die nächste Staatenprüfung ist Anfang der 20er Jahre zu erwarten.
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Die klaren menschenrechtlichen Empfehlungen des UN-Fachausschusses, die am späten Freitag nachmittag veröffentlicht wurden, stoßen auf große Zustimmung bei der BRK-Allianz: "Wir begrüßen die deutlichen Worte zur Abkehr von den Sonderwelten", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der Allianz. "Das betrifft die Deinstitutionalisierung, die Hinwendung zu einer inklusiven Bildung sowie die Aufforderung, die Werkstätten für behinderte Menschen schrittweise abzuschaffen."
In seinen Empfehlungen hält der Ausschuss ferner die Stärkung der Selbstvertretungsorganisationen für erforderlich, die Überprüfung bestehender und zukünftiger Gesetze bezüglich der Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit in privaten Unternehmen und die Einführung des Konzepts von "Angemessenen Vorkehrungen" sowie die Abschaffung diskriminierender Wahlrechtsausschlüsse.
"Besonders gefreut haben wir uns über die Ausführungen zur Elternassistenz und zu Einkommens- und Vermögensfragen, insbesondere zur Reform des Mehrkostenvorbehalts in Paragraph 13 des SGB XII", so Arnade. "Jetzt ist es erforderlich, schnell einen runden Tisch zur Übersetzung der Empfehlungen ins Leben zu rufen, um das Dokument exakt ins Deutsche zu übersetzen."
Nach zwölf Monaten muss Deutschland dem Ausschuss über Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen berichten. Der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht ist zum 24. März 2019 fällig.
Die "Concluding Observations" in Englisch sind abzurufen unter http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU%2fCO%2f1&Lang=en