Die Bundesregierung hat jetzt ihre Antwort auf die Frageliste des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf ihrer Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht. Am 23. April 2014 hatte der Fachausschuss die sogenannte “List of Issues” mit insgesamt 25 Fragen übersandt, die den ersten deutschen Staatenbericht aus dem Jahr 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzen soll. Bis zum 31. August 2014 mussten die Fragen, die eine Vielzahl von Themen und damit auch unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung und der Länder beinhalteten, beantwortet werden.

Von der Bundesregierung wurden dazu zwei Dokumente erstellt, ein 25-seitiges Dokument mit den Antworten und ein 77-seitiger Anhang, der die Aktivitäten der Länder darstellt.

Die Staatenprüfung Deutschlands wird in der 13. Sitzung des UN-Fachausschusses in Genf stattfinden, die vom 25. März bis zum 17. April 2015 anberaumt ist. Voraussichtlich wird Deutschland das erste Land sein, das im Rahmen dieser Sitzung geprüft wird, also Ende März. Die BRK-Allianz wird sich mit der Antwort der Bundesregierung kritisch auseinandersetzen und zur Sitzung eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft einbringen. Nach Abschluss der Staatenprüfung wird der Fachausschuss seine "Abschließenden Bemerkungen" ("Concluding Observations") veröffentlichen, die Handlungsempfehlungen für die künftige menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik in Deutschland enthalten werden.

Die Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung in deutscher Sprache ist zu finden unter: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Vertragsausschuss/Staatenpruefung/Staatenpruefung_node.html. Das Dokument ist barrierefrei.

In englischer Sprache steht das Dokument unter: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=982&Lang=en

Der UN-Fachaussschuss in Genf, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht, hat jetzt die Frageliste für Deutschland veröffentlicht, die am 14. April beschlossen wurde. Insgesamt ist die vorliegende vierseitige Liste mit insgesamt 25 Fragen auf Englisch in drei große Bereiche gegliedert: A) Die "generellen Verpflichtungen" (Artikel 1-4), B) die "spezifischen Rechte (Artikel 5-30) und C) die "spezifischen Verpflichtungen" (Artikel 31 bis 33).

Die vorliegenden Fragen müssen nach derzeitigen Informationen zunächst von der Bundesregierung bis Ende Juli 2014 schriftlich beantwortet werden. Die Zivilgesellschaft kann dann zu diesem Dokument bis Mitte März 2015 Stellung nehmen und weitere Parallelberichte einreichen, bevor es Mitte April 2015 in die eigentliche Staatenprüfung geht. Ursprünglich war diese für den Herbst 2014 geplant.

Die vierseitige Frageliste sowie alle weiteren Dokumente dazu finden sich unter

http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=911&Lang=en