Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 3-2012

vom Februar 2012

Status der Konvention (Januar 2012)

110 Staaten haben ratifiziert
153 Staaten haben unterzeichnet

Fakultativprotokoll

63 Staaten haben ratifiziert
90 Staaten haben unterzeichnet

Aktuell

Studien zu Artikel 29: Die OHCHR hat eine Studie zu Artikel 29 BRK veröffentlicht: „Participation in political and public life by persons with disabilities“ (A/HRC/19/38). Am 1. März wird dazu in Genf eine Diskussionsrunde beim Human Rights Council stattfinden. Die Studie ist in Englisch und Französisch in barrierefreien Formaten erhältlich unter
www.ohchr.org/EN/Issues/Disability/Pages/ParticipationPoliticalAndPublicLife.aspx

Ebenfalls zu Artikel 29 BRK hat der Europarat (nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union) eine Beschlussempfehlung veröffentlicht: Recommendation CM/Rec(2011)14 on the participation of persons with disabilities in political and public life:
wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1871285&Site=CM

Die Monitoringstelle hat zu Artikel 29 die Publikation von Leander Palleit: “Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland” (Policy Paper Nr. 18) vorgelegt. Erhältlich unter:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html

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Fachausschuss: Der CRPD-Ausschuss hat von den Vereinten Nationen eine zusätzliche Woche Sitzungszeit pro Jahr erhalten. Diese Woche kann an eine reguläre Sitzung angehängt werden. Im Jahr 2012 wird dies im September der Fall sein.
In der siebten Sitzung des CRPD-Ausschusses (16.-20. April) steht der Staatenbericht von Peru auf der Tagesordnung.
Für China, Argentinien und Ungarn stehen die „List of Issues" an. In der achten Sitzung (17.-28. September) werden die Staatenberichte von China, Argentinien und Ungarn behandelt.
Für Paraguay, Österreich und Australien geht es um die „List of Issues“. Der nachstehende Link führt zur Seite des Fachausschusses und dort sind alle Dokumente verfügbar:
www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/Sessions.aspx

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Artikel 9: Der CRPD-Ausschuss will einen „General Comment“ zu Artikel 9 der Konvention erarbeiten. Dazu werden können Stellungnahmen in einer UN-Amtssprache bis zum 15. März gesandt werden an:
E-Mail CRPD@OHCHR.ORG
Der Aufruf ist nachzulesen unter:
www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx

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Bundestag: Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird am 19. März 2012 eine öffentliche Anhörung zu folgenden vier Anträgen durchführen:

Antrag der Fraktion der SPD: UN-Konvention jetzt umsetzen - Chancen für eine inklusive Gesellschaft nutzen - BT-Drs 17/7942 –

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Behindern ist heilbar - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - BT-Drs 17/7872 -

Antrag der Fraktion DIE LINKE Teilhabesicherungsgesetz vorlegen - BT-Drs 17/7889 -

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln - BT- Drs 17/7951 –
Die Anhörung wird von 14:00-15:30 Uhr stattfinden. Wenn Sie als Zuschauer an der Anhörung teilnehmen möchten, können Sie sich im Sekretariat des Ausschusses anmelden: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 32487, Fax: +49 (0)30 227 36030,
E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de

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Publikationen der Monitoringstelle:

Marianne Hirschberg: "Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention", Positionen Nr. 4 Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, November 2011.

Lange Zeit wurde Behinderung als Problem des bzw. der Einzelnen betrachtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention etabliert einen veränderten Blick auf Behinderung: Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, sie werden – durch Barrieren in der Umwelt – behindert. Die Publikation der Monitoring-Stelle erläutert diesen neuen Behinderungsbegriff und setzt ihn in Beziehung zur Definition von Behinderung im deutschen Sozialrecht und in der internationalen Behinderungsklassifikation der Weltgesundheitsorganisation.

Valentin Aichele: „Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern“. Positionen Nr. 5, Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, Januar 2012.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, „angemessene Vorkehrungen“ im deutschen Recht gesetzlich zu verankern. Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die UN-Behindertenrechts-konvention Maßnahmen, mit denen im Einzelfall erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu gehören beispielsweise die Verständigung in Leichter Sprache, die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen, etwa individuelle Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu Teilzeit-Arbeit, aber auch bauliche Veränderungen, die unter Umständen kostspielig sein können. Bislang sind angemessene Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert. Als Regelungsorte für angemessene Vorkehrungen schlägt die Monitoring-Stelle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Behindertengleich-stellungsgesetze sowie das Sozialgesetzbuch vor.

Beide Publikationen (auch in leichter Sprache) sind erhältlich bei:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html

Die Monitoringstelle hat auf seiner Internetpräsenz außerdem zentrale Links und Dokumente zur UN-Behindertenrechtskonvention zusammengestellt:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/zentrale-dokumente-und-links.html

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IDA: Die International Disability Alliance (IDA) hat jetzt seine Facebookseite online gestellt:
www.facebook.com/InternationalDisabilityAllianceIDA

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Termine



16. - 20. April 2012 in Genf: Siebte Sitzung des CRPD-Ausschusses

7. Juni 2012 in Berlin: Plenum der BRK-Allianz

12. – 14. September 2012 in New York: Fünfte Sitzung der Staatenkonferenz

17. – 28. September in Genf: Achte Sitzung des CRPD-Ausschusses

29. November in Berlin: Plenum der BRK-Allianz

Impressum

H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com