Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 6 - 2013
vom 21. März 2013
Status der Konvention (3/2013)
129 Staaten haben ratifiziert
155 Staaten haben unterzeichnet
Fakultativprotokoll
76 Staaten haben ratifiziert
91 Staaten haben unterzeichnet
Den jeweils aktuellen Stand können Sie einsehen unter www.un.org/disabilities
Aktuell
Parallelbericht der Zivilgesellschaft in Deutschland übergeben
Auf dem 3. Plenum der BRK-Allianz am 17. Januar 2013 wurde der 80-seitige Text mit dem Titel "Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" verabschiedet und am 21. März 2013, kurz vor dem 4. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-BRK, der Öffentlichkeit vorgestellt. Dies geschah im Rahmen eines Treffens mit dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Tom Koenigs, und weiteren Mitgliedern des Ausschusses. Am 22. März wurde der Bericht an die Ministerin Ursula von der Leyen übergeben.
"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind, und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellte Dr. Sigrid Arnade, eine der SprecherInnen der Allianz fest.
Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Regelschule besuchen, besonders betroffen sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben, auf dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.
"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst", betonte Dr. Detlef Eckert, der weitere Sprecher der Allianz. "Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention nach Auffassung der Zivilgesellschaft in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen deshalb erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird."
Der Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt und ist zu finden unter: http://www.brk-allianz.de/
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Human Rights Council / Universal Periodical Review (UPR):
Das OHCHR hat eine Studie über Beschäftigung und Behinderung erarbeitet. Der UN-Menschenrechtsrat (HRC) hat am 6. März darüber debattiert und wird dazu noch eine Resolution verabschieden. Nachstehend dazu ein kurzer Text in Englisch:
The Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) has recently published its thematic study on work and employment of persons with disabilities (CRPD, Article 27). The Human Rights Council in its resolution 19/11 (March 2012) requested the OHCHR to prepare a study on this topic, that was presented at the 22nd session of the Council on 6 of March 2013.
This study, which has been developed in consultation with relevant stakeholders, including States, the International Labour Organization, regional organisations, the Special Rapporteur on Disabilities of the Commission for Social Development, civil society organisations, including organisations of persons with disabilities, and national human rights institutions, highlights good practices in promoting employment opportunities for persons with disabilities, and identifies the main challenges that States parties encounter in ensuring that persons with disabilities enjoy access to, retention of and advancement in employment on an equal basis with others.
Zugearbeitet zu dieser Studie haben Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Studie und ein Verzeichnis der Organisationen,m die zugearbeitet haben, sind zu finden unter www.ohchr.org
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Teilübersetzung der Studie erstellt.
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25. April 2013: Deutschland vor dem UN-Menschenrechtsrat
Bis zum 21. Januar 2013 musste die Bundesregierung ihren Staatenbericht einreichen, am 25. April 2013 von 9.00 - 12.30 Uhr wird Deutschland dann während der 16. Sitzung der UPR Working Group überprüft. Die Empfehlungen werden am 30. April ausgesprochen. Etwa im September kann Deutschland Stellung zu den Empfehlungen des Menschenrechtsrats nehmen. Im Oktober 2013 wird der Bericht mit den Stellungnahmen Deutschlands offiziell in der 17. Sitzung des Menschenrechtsrats angenommen.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte dazu am 23.01.2013: "Wir stellen uns wie jedes Land weltweit alle vier Jahre der Universellen Staatenüberprüfung, dem "Menschenrechts-TÜV" der Vereinten Nationen. In unserem Bericht legen wir dar, was wir in den letzten vier Jahren getan haben, um die Menschenrechtssituation in Deutschland zu verbessern und wo wir weiteren Handlungsbedarf sehen. Deutschland hat ein sehr hohes Niveau im Menschenrechtsschutz erreicht, aber es tauchen auch immer wieder Fragen auf, denen wir uns widmen müssen. Im April stellen wir uns in Genf den Fragen der anderen Staaten."
In dem Bericht aus Deutschland wird auf zwanzig Seiten dargestellt, wie Deutschland Empfehlungen aus der letzten Staatenüberprüfung im Februar 2009 umgesetzt hat, welche Initiativen im Land ergriffen wurden, um Verpflichtungen aus internationalen Menschen-rechtsverträgen zu erfüllen und welche Themen die nationale Diskussion zu den Menschenrechten beherrschen.
Der nationale Bericht wurde durch die Bundesregierung unter Koordinierung des Auswärtigen Amts erstellt. Die Bundesregierung hat bereits am 5. Dezember 2012 in der Humboldt-Universität zu Berlin den Entwurf des Berichts mit den deutschen Menschenrechtsorganisationen öffentlich diskutiert. Parallelberichte zum deutschen Staatenbericht sind u.a. durch das FORUM MENSCHENRECHTE und durch die BRK-ALLIANZ erstellt worden. Außerdem hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme erarbeitet. Staatenbericht: www.auswaertiges-amt.de/../130123-UPRBericht.pdf Parallelberichte:
und www.brk-allianz.de/
DIMR: www.institut-fuer-menschenrechte.de/.../upr-deutschland-2013.html
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CRPD-Fachausschuss
Sitzungszeit: Der UN-Fachausschuss wird ab 2014 mehr Sitzungszeit erhalten. Hier die Original-Information aus der International Disability Alliance: "I would like to inform you that there is another reason to celebrate. Namely, a resolution sponsored by Sweden, New Zealand and Mexico entitled "Convention on the Rights of Persons with Disabilities and the Optional Protocol thereto" has been adopted at the meeting of the 3rd Committee of the General Assembly on Monday, 19 November 2012.
With this resolution, additional 2 weeks of meeting time for the Committee of the CRPD have been granted. Additionally, two pre-sessional work weeks were granted as well. All of this will start from 2014. So in the next year the Committee will work with the same amount of time as this year, but they will increase their meeting time from 3 weeks to 5 weeks ( with additional 2 pre-sessional weeks) starting from 2014. Vladimir Cuk, International Disability Alliance".
Leider gibt es noch keine offiziellen Zeitpläne für das Jahr 2014 und deshalb sind auch noch keine festen Aussagen darüber möglich, ob Deutschland 2014 vor dem Ausschuss geprüft wird.
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Österreich: In diesem Jahr wird Österreich vom CRPD-Ausschuss geprüft. Im April 2013 wird es dazu die vorbereitende Sitzung geben, im September erfolgt die endgültige Prüfung. Ein Bericht der österreichischen Zivilgesellschaft hat die Problemfelder des Landes analysiert. Auf Basis des Berichts verfasst die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) einen Vorschlag für die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte (die sogenannte "List of Issues"). Diesen Vorschlag wird sie im April in Genf vorlegen, wo sie mit dem Ausschuss in Diskussion treten und die österreichische Lage erörtert wird. Im September 2013 wird Österreich zum ersten Mal hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention von den Vereinten Nationen geprüft.
Im Mittelpunkt dieser Prüfung steht der österreichische Staatenbericht, der seit 2010 vorliegt. Um ein ausgewogeneres Bild vor den Vereinten Nationen zu erzeugen, hat die ÖAR zu diesem Anlass den österreichischen Zivilgesellschaftsbericht zusammengestellt, in dem sie die Mängel in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention darlegt. Dieser nunmehr aktualisierte (und gekürzte) Zivilgesellschaftsbericht wurde kürzlich ebenfalls dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach Genf geschickt. Der Bericht samt seinen Forderungen bildete auch eine der Grundlagen bei der Erstellung des "NAP Behinderung".
Der Bericht der Zivilgesellschaft durchleuchtet gründlich die Artikel der UN-Konvention im Hinblick auf ihre Umsetzung in Österreich und erstellt daraus resultierende Forderungen. Barrierefreiheit in ihrer umfassenden Form ist in Österreich noch immer nicht zufriedenstellend gewährleistet: Damit ist sowohl die intellektuelle und soziale Barrierefreiheit, als auch die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit gemeint. Das fehlende Bewusstsein für diese Thematik scheint dabei das Haupthindernis zu sein.
Inklusive Bildung als Grundstein der Teilhabe im Allgemeinen und einer inklusiven Teilhabemöglichkeit in der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen tritt immer noch zugunsten einer Sonderbeschulung in den Hintergrund. Teilhabe und Inklusion sind grundlegende Menschenrechte und in allen Bereichen müssen entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung ergriffen werden - dies ist das vorrangigste Anliegen.
Der Bericht ist in verschiedenen Fassungen auf der Internetseite der ÖAR
www.oear.or.at/ihr-recht/un-behindertenrechtskonvention/... oder auch des Monitoringausschusses www.monitoringausschuss.at/ zu finden.
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Deutschland:
Entwicklungszusammenarbeit: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat Anfang Februar 2013 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorgestellt. Der Aktionsplan zielt mit über 40 Einzelmaßnahmen darauf ab, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf drei Ebenen zu verbessern: Innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit internationalen Entwicklungsakteuren, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.
Als ersten Schritt in die richtige Richtung hat Dinah Radtke, ISL-Sprecherin für Internationales (ISL) den neuen BMZ-Aktionsplan bezeichnet: „Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist das erste Bundesministerium, das einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vorgestellt hat. Ich hoffe, dass andere Bundesministerien mit ihren Aktionsplänen folgen." Kritisch ist aber sei anzumerken, so Radtke, dass vom Ministerium nicht alle zentralen Empfehlungen für Menschenrechtsaktionspläne umsetzt worden seien. Zum Beispiel seien viele Maßnahmen noch nicht ausreichend konkret, da klare Zuständigkeiten, Budgets und Indikatoren fehtlen. Außerdem bleibe unklar, wie die Zuständigkeit für das Thema Inklusion strukturell im BMZ und in den Durchführungsorganisationen verankert werden solle. Die Messbarkeit des Plans zu jedem Zeitpunkt sei nicht möglich und es bleibe unklar, ob die Finanzierung für alle Maßnahmen sichergestellt ist. „Das Thema Barrierefreiheit ist ebenfalls zu schwach aufgenommen worden, obwohl dies zu den Grundprinzipien der Konvention zählt“, stellt Radtke weiter fest. „Der Aktionsplan ist ein erster Anfang – ein ambitionierterer Plan muss ab 2016 folgen!“
Der Aktionsplan ist auf der BMZ-Homepage abrufbar unter: www.bmz.de/.../Strategiepapier325_01_2013.pdf
Eine Version in Blindenschrift (Braille-Version) kann auf Anfrage beim BMZ bezogen werden.
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BGG-Evaluation: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes in Auftrag gegeben. Diese Überprüfung ist ein Bestandteil des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK. Beauftragt wurde Prof. Dr. Felix Welti, Leiter des Fachgebietes Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen der Universität Kassel.
Die Evaluation soll im März 2013 beginnen und eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Sie soll verlässliche Erkenntnisse darüber liefern, ob alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen ausreichend berücksichtigt sind und sich die Instrumente des BGG in der Praxis bewährt haben. Möglicher Anpassungsbedarf soll analysiert und Handlungsempfehlungen sollen erarbeitet werden. Bei der Überprüfung sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechts-konvention und Aspekte des Disability- und Gendermainstreaming umfassend zu berücksichtigen.
Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform? Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf bekräftigt: „Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.
„Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln“, sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.
Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.
Die Monitoring-Stelle hate sich bereits anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme: www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Buchtipp: Marcus Kreutz, Klaus Lachwitz, Peter Trenk-Hinterberger: Die UN-Behinderten-rechtskonvention in der Praxis: Erläuterungen der Regelung und Anwendungsgebiete. Luchterhand Verlag 2013, 32,- Euro
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Broschüre: Veröffentlichung der SPD-Bundestagsfraktion: "Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung endlich verwirklichen" unter: www.spdfraktion.de/sites/default/files/web_inklusive_bildung_201211.pdf
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Termine
15. - 16. April in Berlin: Konferenz zum 20. Jahrestag der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1993 http://www.wienplus20.de/
15. - 29. April 2013 in Genf: Neunte Sitzung des CRPD-Ausschusses (mit einer Halbtagsdiskussion am 17. April zum Thema "Girls and women with Disabilities"
25. April 2013: UPR-Prüfung Deutschlands vor dem Human Rights Council
2. – 13. September 2013 in Genf: Zehnte Sitzung des CRPD-Ausschusses; u.a. Prüfung Österreichs
23. September 2013 in New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema „Disability and Development“
Impressum
H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com Web: www.brk-allianz.de