Gemeinsame Konferenz zu fünf Jahren UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Zu einer Konferenz aus Anlass des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland lud die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, gemeinsam mit der BRK-Allianz am 17. März 2014 ins Kleisthaus ein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zogen eine Bilanz, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in den internationalen Kontext eingeordnet und in vier Arbeitsgruppen wurden die weiteren Schritte auf dem Weg zu mehr Teilhabe diskutiert. Überraschungsgast war Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.
"Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Grundstein für eine Gesellschaft, in der sich jeder beteiligen und entfalten und seinen Platz finden kann," so Verena Bentele in ihrem Grußwort. Als mehrfache Paralympics-Siegerin betrachte sie die Umsetzung sportlich und stelle unter anderem Fragen wie "Sind die Etappenziele erreicht?" und "Wie sieht der Trainingsplan aus?" Bentele betonte auch, dass es viele Leuchttürme in der Umsetzung gebe, nach denen man Ausschau halten müsse. Das geplante Teilhabegesetz müsse laut Bentele den Paradigmenwechsel weg vom Fürsorgegedanken verwirklichen, es müsse sichergestellt werden, dass die Einkommens- bzw. Vermögensgrenze falle und konkrete Ziele zur Änderung des Sozialgesetzbuch XII vorliegen.
Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen "ist ein Meilenstein" hielt Christoph Strässer, Beauftragter für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der deutschen Bundesregierung, fest und betonte, "dass Inklusion ein Grund- und Menschenrecht ist". Strässer meinte weiter, dass "Inklusion auch dadurch verwirklicht wird, dass Verwaltung, Regierung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten." Er ermutigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, weiter "zu insistieren", damit Menschenrechtspolitik Anregungen erhält. Abschließend bezog er sich auf den Spruch des chinesischen Philosophen Konfuzius "Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt". Es sei schon mehr als ein Schritt getan, aber es bleibe noch ein gutes Wegstück, so der Beauftragter für Menschenrechtspolitik der deutschen Bundesregierung.
Es schlossen sich die Vorträge von Klaus Lachwitz zu internationalen Aspekten, von Dr. Marianne Schulze über die Situation Österreich und von Dr. Sigrid Arnade zu einer Bilanz in Deutschland an (dokumentiert im Anhang). Aufhorchen ließ die Parlamentarische Staatssekretärin im Arbeits- und Sozialministerium, Anette Kramme, die in ihrem Grußwort die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes für das Jahr 2016 ankündigte.
Nach den vier Arbeitsgruppen am Nachmittag diskutierte die Behindertenbeauftragte den Stand der Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention mit den behindertenpolitischen SprecherInenn der Fraktionen im Deutschen Bundestag (auf dem Foto von links nach rechts): Uwe Schummer (Behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Corinna Rüffer (Behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen), Kerstin Tack (Behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion) und Katrin Werner (Behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke)
Die Präsentationen der einzelnen Vorträge und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen finden Sie nachstehend:
"Die Umsetzung der UN-BRK im internationalen Vergleich" - Präsentation von Klaus Lachwitz, Präsident Inclusion International
"Die ersten fünf Jahre: Erfahrungen in Österreich" - Vortrag von Dr. Marianne Schulze, Menschenrechtskonsulentin & Vorsitzende des Monitoringausschuss zur Einhaltung der UN-BRK in Österreich (Gliederung der Präsentation und Text des Vortrags)
"Bilanz von 5 Jahren BRK" - Präsentation von Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der BRK-Allianz
Ergebnisse der Arbeitsgruppen AG 1 – AG 4 (Präsentation)
vgl. auch: http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/BilderGalerie/DE/20140317_5JahreBRK_mh.html
Fünf Jahre Behindertenrechtskonvention - Gemeinsame Veranstaltung der Behindertenbeauftragten und der BRK-Allianz
Anlässlich des fünften Geburtstages der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März findet bereits am 17. März 2014 eine Veranstaltung im Berliner Kleisthaus statt. Eingeladen haben die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, und die deutsche Zivilgesellschaft in Form der BRK-Allianz. Im ersten Teil der Geburtstagsfeier geht es um eine Rückschau mit internationalem Schwerpunkt: Klaus Lachwitz von Inclusion International beleuchtet die Umsetzung der Konvention im internationalen Vergleich. Dr. Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoringausschusses in Österreich, berichtet über die Situation im Nachbarland und über die gerade erfolgte Staatenprüfung. Anschließend bilanziert Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der BRK-Allianz, die deutsche Situation, bevor die Parlamentarische Staatssekretärin im Arbeits- und Sozialministerium, Annette Kramme, den Vormittag mit einem Grußwort beschließt.
In vier Arbeitsgruppen geht es dann am Nachmittag weiter. Dazu stehen auf dem Programm: die Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz, Standards zur Partizipation, Überlegungen für einen Aktionsplan 2.0 sowie Fragen von Bewusstseins- und Menschenrechtsbildung. Zum Abschluss der Veranstaltung gibt es dann ein besonderes Highlight: Zum ersten Mal werden die Behindertenbeauftragte des Bundes und die vier behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen in einer Diskussionsrunde zusammensitzen.
Die Veranstaltung ist ausgebucht, eine weitere Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.
UN-Ausschuss stärkt Rechte behinderter Kinder
Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat ein deutliches Zeichen für die Rechte von Kinder mit Behinderungen gesetzt. In seinen Ende Januar 2014 veröffentlichten "Abschließenden Bemerkungen" über die Ergebnisse der Prüfung des deutschen Staatenberichts wurden die Themen Nichtdiskriminierung, sexuelle Gewalt sowie die Bedeutung der inklusiven Erziehung hervorgehoben (vgl. auch Dokument in der Anlage). Ganz besonders wurde ein koordiniertes und menschenrechtsbasiertes Vorgehen von Bund und den Bundesländern angemahnt. Eine individuelle Unterstützung und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen bei der inklusiven Bildung sei bislang nicht immer gewährleistet, heißt es in dem Dokument. Ferner wurde eine Verbesserung der Datenlage zur Situation behinderter Kinder gefordert. Familien mit Migrationshintergrund, in denen behinderter Kinder leben, soll außerdem mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zur Vorbeugung von sexueller Ausbeutung empfiehlt der Ausschuss unter anderem die barrierefreie Zugänglichkeit zu Beratungsdiensten und Behandlungszentren. Auch ein Angebot in Gebärdensprache sei vorzuhalten.
"Dieses UN-Dokument ist eine gute Steilvorlage für die im Herbst anstehende Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", meint Dr. Sigrid Arnade, die eine Sprecherin der BRK-Allianz ist. "Die UN-BRK befasst sich in Artikel 7 mit den Kinderrechten. In unserem Parallelbericht kommen wir zu ganz ähnlichen Empfehlungen, wie sie der Kinderrechtsausschuss beschlossen hat."
Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland im Jahr 1992 in Kraft getreten. In den Artikeln 2 und 23 werden auch die Rechte behinderter Kinder angesprochen. Der gemeinsame dritte und vierte Bericht Deutschlands zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention wurde am 27. Januar 2014 in Genf verhandelt. Die "Abschließenden Bemerkungen" wurden am 31. Januar 2014 veröffentlicht. Den nächsten Bericht muss Deutschland im April 2019 bei der UN einreichen.
Staatenprüfung jetzt doch schon 2014!
Termin-Update: Staatenprüfung jetzt doch schon 2014!
Erfreuliche Nachrichten kommen aus Genf! Sah es zunächst so aus, als ob die Staatenprüfung für Deutschland vor dem UN-Fachausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erst im Jahr 2015 stattfinden könnte, so hat der Ausschuss am letzten Freitag nun die endgültige Terminierung und die Benennung der Länderberichterstatter vorgenommen. Danach wird die "List of Issues", also die Frageliste der Vorprüfung bereits in der 11. Sitzung beschlossen, die vom 31. März bis 11. April 2014 in Genf stattfindet. Die eigentliche Prüfung erfolgt dann im September 2014. Berichterstatterin für Deutschland ist das Ausschussmitglied Diane Mulligan aus Großbritannien.
"Wir sind natürlich froh darüber, dass Deutschland nun doch im nächsten Jahr geprüft wird", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der BRK-Allianz. “Wir begrüßen sehr, dass ein Termin im Jahr 2015 nicht Wirklichkeit wird!"
Wer sich über die Arbeit des Ausschusses direkt informieren möchte, kann dies unter www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx