Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung

Gruppenfoto von BRK-Allianz

Von links nach rechts: Dr. Detlef Eckert (Sprecher der BRK-Allianz), Tom Koenigs MdB (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses), Katrin Werner MdB, Dr. Sigrid Arnade ( Sprecherin der BRK-Allianz), H.- Günter Heiden (BRK-Allianz), Dr. Ilja Seifert (MdB), © BRK-Allianz




Menschenrechtsverletzungen gibt es vielfach auch in Deutschland. Häufig betrifft dies Menschen mit Behinderungen. Das belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von einer Allianz von rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam erstellt wurde. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013 wurde der Report am 21. März an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, und am 22. März an Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen übergeben.

Übergabe des Parallelberichts

"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind, und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellt Dr. Sigrid Arnade, eine der SprecherInnen der Allianz, fest.

Foto: Von links nach rechts: Dr. Annette Niederfranke (Staatssekretärin im BMAS),
Dr. Sigrid Arnade (BRK-Allianz), Dr. Ursula von der Leyen (Ministerin-BMAS),
Dr. Detlef Eckert (BRK-Allianz), © H.- Günter Heiden BRK-Allianz

Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Allgemeine Schule besuchen, besonders betroffen sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.

"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst", betont Dr. Detlef Eckert, der weitere Sprecher der Allianz. "Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird."

Der 80-seitige Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt. Die Prüfung vor dem zuständigen UN-Ausschuss wird frühestens im Jahr 2014 erfolgen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.

dgs symbol 42Parallelbericht in Deutscher Gebärdensprache (Kurzfassung)

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BRK-Allianz reichte Kurzbericht beim UN-Menschenrechtsrat ein

78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft, die in der BRK-Allianz zusammenarbeiten, haben fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat Plenum des Rates in Genf eingereicht. „Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, betonen Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef Eckert, die SprecherInnen der BRK-Allianz. „Der Bogen unserer Kritik und der jeweiligen Empfehlungen reicht jedoch vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit über Betreuungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.“ Eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der UN-BRK und eine kritische Bewertung des Nationalen Aktionsplans sowie der fehlerhaften deutschen Überset-zung sind ebenfalls in diesem Bericht zu finden.

Die BRK-Allianz hat diesen Kurzbericht erstellt, da Deutschland im Mai 2013 zum zweiten Mal nach 2009 vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des sogenannten UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf die Umsetzung aller UN-Menschenrechtsübereinkommen hin überprüft wird.

Das UPR-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit den Prüfungen durch die jeweiligen UN-Fachausschüsse, die es zu jedem einzelnen Menschenrechtsübereinkommen gibt! Der Ausschuss, der zur Behindertenrechtskonvention arbeitet und für den die BRK-Allianz einen Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht erstellt, tagt derzeit zweimal im Jahr in Genf (April und September). Ein genauer Prüfungstermin für das erste Staatenberichtsverfahren für Deutschland steht jedoch noch nicht fest.

„Unseren weitaus umfassenderen Parallelbericht für den UN-Fachausschuss wollen wir bis Ende des Jahres erarbeitet haben“ berichtet Dr. Sigrid Arnade. „Am 26. März 2013, also zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, wollen wir diesen erweiterten Bericht vorstellen. Bis dahin werden wir den UPR-Bericht in Politik und Öffentlichkeit bekannt machen.“

Die deutsche und die englische Fassung des UPR-Berichts der BRK-Allianz können Sie hier nachlesen:

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Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht

In Berlin wurde am 19. Januar 2012 ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft, die „BRK-Allianz“ gegründet. Diese Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch einen „Parallelbericht“ kritisch zu kommentieren.
„Der Staatenbericht erweckt den Eindruck, dass es in Deutschland keinen Umsetzungsbedarf zur Konvention gibt und dass für behinderte Menschen alles zum Besten geregelt sei. Die Verbände in diesem Bündnis werden jedoch dafür sorgen, dass dieser Anschein mit sachlich fundierten Aussagen korrigiert wird“, sagte Sigrid Arnade, eine der beiden SprecherInnen der Allianz.
In der Allianz haben sich über 70 Organisationen zusammengeschlossen, die zum einen das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren: Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit.
Ebenso wie der Staatenbericht soll der Parallelbericht dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt werden und die Lebenswirklichkeit der rund 10 Millionen jungen und alten Menschen mit Behinderungen in Deutschland darstellen. Zur Koordinierung des Berichts wurde eine siebenköpfige Arbeitsgruppe berufen.
PorträtfotoPorträtfoto Detlef Eckert
Als Sprecherin und Sprecher für das Jahr 2012 wurden Dr. Sigrid Arnade  von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
(ISL) und Dr. Detlef Eckert vom Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) auf der Gründungsversammlung gewählt.


Die Geschäftsstelle der Allianz ist beim NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. angesiedelt, das bereits die Schattenübersetzung der BRK erstellt hat. Sie wird anteilig von der Aktion Mensch gefördert.

Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss,