Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 6 - 2013

vom 21. März 2013

Status der Konvention (3/2013)

129 Staaten haben ratifiziert
155 Staaten haben unterzeichnet

Fakultativprotokoll

76 Staaten haben ratifiziert
91 Staaten haben unterzeichnet

Den jeweils aktuellen Stand können Sie einsehen unter  www.un.org/disabilities 

Aktuell

Parallelbericht der Zivilgesellschaft in Deutschland übergeben

Auf dem 3. Plenum der BRK-Allianz am 17. Januar 2013 wurde der 80-seitige Text mit dem Titel "Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" verabschiedet und am 21. März 2013, kurz vor dem 4. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-BRK, der Öffentlichkeit vorgestellt. Dies geschah im Rahmen eines Treffens mit dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Tom Koenigs, und weiteren Mitgliedern des Ausschusses. Am 22. März wurde der Bericht an die Ministerin Ursula von der Leyen übergeben.

"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind, und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellte Dr. Sigrid Arnade, eine der SprecherInnen der Allianz fest.

Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Regelschule besuchen, besonders betroffen sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben, auf dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.

"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst", betonte Dr. Detlef Eckert, der weitere Sprecher der Allianz. "Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention nach Auffassung der Zivilgesellschaft in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen deshalb erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird."

Der Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt und ist zu finden unter: http://www.brk-allianz.de/

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Human Rights Council / Universal Periodical Review (UPR):

Das OHCHR hat eine Studie über Beschäftigung und Behinderung erarbeitet. Der UN-Menschenrechtsrat (HRC) hat am 6. März darüber debattiert und wird dazu noch eine Resolution verabschieden. Nachstehend dazu ein kurzer Text in Englisch:

The Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) has recently published its thematic study on work and employment of persons with disabilities (CRPD, Article 27). The Human Rights Council in its resolution 19/11 (March 2012) requested the OHCHR to prepare a study on this topic, that was presented at the 22nd session of the Council on 6 of March 2013.

This study, which has been developed in consultation with relevant stakeholders, including States, the International Labour Organization, regional organisations, the Special Rapporteur on Disabilities of the Commission for Social Development, civil society organisations, including organisations of persons with disabilities, and national human rights institutions, highlights good practices in promoting employment opportunities for persons with disabilities, and identifies the main challenges that States parties encounter in ensuring that persons with disabilities enjoy access to, retention of and advancement in employment on an equal basis with others.

Zugearbeitet zu dieser Studie haben Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Studie und ein Verzeichnis der Organisationen,m die zugearbeitet haben, sind zu finden unter  www.ohchr.org 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Teilübersetzung der Studie erstellt.

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25. April 2013: Deutschland vor dem UN-Menschenrechtsrat

Bis zum 21. Januar 2013 musste die Bundesregierung ihren Staatenbericht einreichen, am 25. April 2013 von 9.00 - 12.30 Uhr wird Deutschland dann während der 16. Sitzung der UPR Working Group überprüft. Die Empfehlungen werden am 30. April ausgesprochen. Etwa im September kann Deutschland Stellung zu den Empfehlungen des Menschenrechtsrats nehmen. Im Oktober 2013 wird der Bericht mit den Stellungnahmen Deutschlands offiziell in der 17. Sitzung des Menschenrechtsrats angenommen.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte dazu am 23.01.2013: "Wir stellen uns wie jedes Land weltweit alle vier Jahre der Universellen Staatenüberprüfung, dem "Menschenrechts-TÜV" der Vereinten Nationen. In unserem Bericht legen wir dar, was wir in den letzten vier Jahren getan haben, um die Menschenrechtssituation in Deutschland zu verbessern und wo wir weiteren Handlungsbedarf sehen. Deutschland hat ein sehr hohes Niveau im Menschenrechtsschutz erreicht, aber es tauchen auch immer wieder Fragen auf, denen wir uns widmen müssen. Im April stellen wir uns in Genf den Fragen der anderen Staaten."
In dem Bericht aus Deutschland wird auf zwanzig Seiten dargestellt, wie Deutschland Empfehlungen aus der letzten Staatenüberprüfung im Februar 2009 umgesetzt hat, welche Initiativen im Land ergriffen wurden, um Verpflichtungen aus internationalen Menschen-rechtsverträgen zu erfüllen und welche Themen die nationale Diskussion zu den Menschenrechten beherrschen.

Der nationale Bericht wurde durch die Bundesregierung unter Koordinierung des Auswärtigen Amts erstellt. Die Bundesregierung hat bereits am 5. Dezember 2012 in der Humboldt-Universität zu Berlin den Entwurf des Berichts mit den deutschen Menschenrechtsorganisationen öffentlich diskutiert. Parallelberichte zum deutschen Staatenbericht sind u.a. durch das FORUM MENSCHENRECHTE und durch die BRK-ALLIANZ erstellt worden. Außerdem hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme erarbeitet. Staatenbericht:  www.auswaertiges-amt.de/../130123-UPRBericht.pdf  Parallelberichte:   
und  www.brk-allianz.de/ 

DIMR:  www.institut-fuer-menschenrechte.de/.../upr-deutschland-2013.html 

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CRPD-Fachausschuss

Sitzungszeit: Der UN-Fachausschuss wird ab 2014 mehr Sitzungszeit erhalten. Hier die Original-Information aus der International Disability Alliance: "I would like to inform you that there is another reason to celebrate. Namely, a resolution sponsored by Sweden, New Zealand and Mexico entitled "Convention on the Rights of Persons with Disabilities and the Optional Protocol thereto" has been adopted at the meeting of the 3rd Committee of the General Assembly on Monday, 19 November 2012.

With this resolution, additional 2 weeks of meeting time for the Committee of the CRPD have been granted. Additionally, two pre-sessional work weeks were granted as well. All of this will start from 2014. So in the next year the Committee will work with the same amount of time as this year, but they will increase their meeting time from 3 weeks to 5 weeks ( with additional 2 pre-sessional weeks) starting from 2014. Vladimir Cuk, International Disability Alliance".


Leider gibt es noch keine offiziellen Zeitpläne für das Jahr 2014 und deshalb sind auch noch keine festen Aussagen darüber möglich, ob Deutschland 2014 vor dem Ausschuss geprüft wird.

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Österreich: In diesem Jahr wird Österreich vom CRPD-Ausschuss geprüft. Im April 2013 wird es dazu die vorbereitende Sitzung geben, im September erfolgt die endgültige Prüfung. Ein Bericht der österreichischen Zivilgesellschaft hat die Problemfelder des Landes analysiert. Auf Basis des Berichts verfasst die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) einen Vorschlag für die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte (die sogenannte "List of Issues"). Diesen Vorschlag wird sie im April in Genf vorlegen, wo sie mit dem Ausschuss in Diskussion treten und die österreichische Lage erörtert wird. Im September 2013 wird Österreich zum ersten Mal hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention von den Vereinten Nationen geprüft.

Im Mittelpunkt dieser Prüfung steht der österreichische Staatenbericht, der seit 2010 vorliegt. Um ein ausgewogeneres Bild vor den Vereinten Nationen zu erzeugen, hat die ÖAR zu diesem Anlass den österreichischen Zivilgesellschaftsbericht zusammengestellt, in dem sie die Mängel in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention darlegt. Dieser nunmehr aktualisierte (und gekürzte) Zivilgesellschaftsbericht wurde kürzlich ebenfalls dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach Genf geschickt. Der Bericht samt seinen Forderungen bildete auch eine der Grundlagen bei der Erstellung des "NAP Behinderung".

Der Bericht der Zivilgesellschaft durchleuchtet gründlich die Artikel der UN-Konvention im Hinblick auf ihre Umsetzung in Österreich und erstellt daraus resultierende Forderungen. Barrierefreiheit in ihrer umfassenden Form ist in Österreich noch immer nicht zufriedenstellend gewährleistet: Damit ist sowohl die intellektuelle und soziale Barrierefreiheit, als auch die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit gemeint. Das fehlende Bewusstsein für diese Thematik scheint dabei das Haupthindernis zu sein.

Inklusive Bildung als Grundstein der Teilhabe im Allgemeinen und einer inklusiven Teilhabemöglichkeit in der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen tritt immer noch zugunsten einer Sonderbeschulung in den Hintergrund. Teilhabe und Inklusion sind grundlegende Menschenrechte und in allen Bereichen müssen entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung ergriffen werden - dies ist das vorrangigste Anliegen.

Der Bericht ist in verschiedenen Fassungen auf der Internetseite der ÖAR

 www.oear.or.at/ihr-recht/un-behindertenrechtskonvention/...  oder auch des Monitoringausschusses  www.monitoringausschuss.at/  zu finden.

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Deutschland:

Entwicklungszusammenarbeit: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat Anfang Februar 2013 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorgestellt. Der Aktionsplan zielt mit über 40 Einzelmaßnahmen darauf ab, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf drei Ebenen zu verbessern: Innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit internationalen Entwicklungsakteuren, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.

Als ersten Schritt in die richtige Richtung hat Dinah Radtke, ISL-Sprecherin für Internationales (ISL) den neuen BMZ-Aktionsplan bezeichnet: „Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist das erste Bundesministerium, das einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vorgestellt hat. Ich hoffe, dass andere Bundesministerien mit ihren Aktionsplänen folgen." Kritisch ist aber sei anzumerken, so Radtke, dass vom Ministerium nicht alle zentralen Empfehlungen für Menschenrechtsaktionspläne umsetzt worden seien. Zum Beispiel seien viele Maßnahmen noch nicht ausreichend konkret, da klare Zuständigkeiten, Budgets und Indikatoren fehtlen. Außerdem bleibe unklar, wie die Zuständigkeit für das Thema Inklusion strukturell im BMZ und in den Durchführungsorganisationen verankert werden solle. Die Messbarkeit des Plans zu jedem Zeitpunkt sei nicht möglich und es bleibe unklar, ob die Finanzierung für alle Maßnahmen sichergestellt ist. „Das Thema Barrierefreiheit ist ebenfalls zu schwach aufgenommen worden, obwohl dies zu den Grundprinzipien der Konvention zählt“, stellt Radtke weiter fest. „Der Aktionsplan ist ein erster Anfang – ein ambitionierterer Plan muss ab 2016 folgen!“

Der Aktionsplan ist auf der BMZ-Homepage abrufbar unter:  www.bmz.de/.../Strategiepapier325_01_2013.pdf 

Eine Version in Blindenschrift (Braille-Version) kann auf Anfrage beim BMZ bezogen werden.

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BGG-Evaluation: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes in Auftrag gegeben. Diese Überprüfung ist ein Bestandteil des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK. Beauftragt wurde Prof. Dr. Felix Welti, Leiter des Fachgebietes Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen der Universität Kassel.

Die Evaluation soll im März 2013 beginnen und eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Sie soll verlässliche Erkenntnisse darüber liefern, ob alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen ausreichend berücksichtigt sind und sich die Instrumente des BGG in der Praxis bewährt haben. Möglicher Anpassungsbedarf soll analysiert und Handlungsempfehlungen sollen erarbeitet werden. Bei der Überprüfung sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechts-konvention und Aspekte des Disability- und Gendermainstreaming umfassend zu berücksichtigen.

Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform? Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf bekräftigt: „Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.

„Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln“, sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hate sich bereits anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme:  www.institut-fuer-menschenrechte.de 

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Buchtipp: Marcus Kreutz, Klaus Lachwitz, Peter Trenk-Hinterberger: Die UN-Behinderten-rechtskonvention in der Praxis: Erläuterungen der Regelung und Anwendungsgebiete. Luchterhand Verlag 2013, 32,- Euro

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Broschüre: Veröffentlichung der SPD-Bundestagsfraktion: "Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung endlich verwirklichen" unter: www.spdfraktion.de/sites/default/files/web_inklusive_bildung_201211.pdf

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Termine

15. - 16. April in Berlin: Konferenz zum 20. Jahrestag der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1993 http://www.wienplus20.de/

15. - 29. April 2013 in Genf: Neunte Sitzung des CRPD-Ausschusses (mit einer Halbtagsdiskussion am 17. April zum Thema "Girls and women with Disabilities"

25. April 2013: UPR-Prüfung Deutschlands vor dem Human Rights Council

2. – 13. September 2013 in Genf: Zehnte Sitzung des CRPD-Ausschusses; u.a. Prüfung Österreichs

23. September 2013 in New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema „Disability and Development“

Impressum

H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com Web:  www.brk-allianz.de 

 

Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 5-2012

vom 15. November 2012

Status der Konvention (12. November 2012)

126 Staaten haben ratifiziert
154 Staaten haben unterzeichnet

Fakultativprotokoll

76 Staaten haben ratifiziert
90 Staaten haben unterzeichnet

Den jeweils aktuellen Stand können Sie einsehen unter  www.un.org/disabilities 

Aktuell

Parallelbericht der Zivilgesellschaft: Der erste Entwurf einer Gesamtfassung des Parallelberichtes steht kurz vor der Fertigstellung und wird noch im November an die Mitglieder der BRK-Allianz zu einer ersten Rückmelderunde versandt. Vor dem 3. Plenum am 17. Januar werden die Änderungsvorschläge eingearbeitet und in eine zweite Rückmelderunde eingespeist. Auf dem 3. Plenum soll der Text verabschiedet und zum 26. März 2013, dem 4. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-BRK, der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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Universal Periodical Review (UPR): BRK-Allianz reicht Kurzbericht beim UN-Menschenrechtsrat (Human Rights Council) ein. Die 78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft, die in der BRK-Allianz zusammenarbeiten, haben Anfang Oktober fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat in Genf ein. Die BRK-Allianz hat diesen Kurzbericht erstellt, da Deutschland im Mai 2013 zum zweiten Mal nach 2009 vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des sogenannten UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf die Umsetzung aller UN-Menschenrechtsübereinkommen hin überprüft wird. Der Bericht in deutsch und Englisch ist auf der Seite der Allianz unter  www.brk-allianz.de  zu finden.

Bei der Erstellung des Berichtes hat die BRK-Allianz mit dem FORUM MENSCHENRECHTE, der Dachorganisation der deutschen Menschenrechtsorganisationen, zusammengearbeitet.

Allianz-Sprecherin Dr. Sigrid Arnade hat zum UPR-Bericht auch einen Beitrag im Blog der Aktion Mensch unter dem Titel  „UPR – ja, muss das denn jetzt auch noch sein!?“  veröffentlicht.

Wie uns der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband mitteilte, ist der deutsche UPR-Bericht auf großes Interesse des polnischen Blindenverbandes gestoßen, der diese Form der Berichterstattung noch nicht kannte.

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Human Rights Council: Deutschland wird ab Januar 2013 für drei Jahre dem UN-Menschenrechtsrat angehören. In der UN-Vollversammlung stimmten am 12. November in New York 127 Länder für die deutsche Präsenz in dem Gremium. Die Vollversammlung wählte neben der Bundesrepublik 17 weitere neue Mitglieder in den Rat. Für drei vakante Posten in dem Gremium hatten sich fünf Staaten beworben. Deutschland setzte sich neben den USA und Irland gegen Griechenland und Schweden durch.

Der Menschenrechtsrat soll die Situation in den 193 UN-Mitgliedsstaaten überwachen und helfen, grundlegende politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu sichern. Dazu gehören das Recht auf Leben, persönliches Eigentum, politische Betätigung, Meinungs- und Glaubensfreiheit. Deutschland gehörte dem Rat schon von 2006 bis 2009 an. Zum Jahresende 2012 scheiden 18 Mitglieder turnusmäßig aus dem Gremium aus, darunter China und Russland. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Wahl Deutschlands in den UN-Menschenrechtsrat begrüßt. Dies sei, so heißt es in einer Pressemeldung, eine Anerkennung für die Menschenrechtspolitik Deutschlands seit seiner ersten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat 2006-2009, aber auch eine Verpflichtung für die Zukunft. Die Bundesregierung habe vor der Wahl in den Menschenrechtsrat betont, dass Menschenrechtsschutz im eigenen Land beginnen müsse. "Wir gehen deshalb davon aus, dass Bundesregierung und Bundestag sich künftig regelmäßig und ernsthaft mit den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien befassen" erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Ein erster Testfall wird das allgemeine periodische Überprüfungsverfahren im April 2013 sein. Hier kann Deutschland durch einen selbstkritischen Bericht mit gutem Beispiel vorangehen."

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CRPD-Fachausschuss / Staatenkonferenz:

Auf seiner 8. Sitzung hat der Fachausschuss zum erstenmal in einer zweiwöchigen Sitzung vom 17. bis 28. September in Genf getagt und die Staatenberichte von China, Argentinien und Ungarn geprüft. Für Paraguay wurde die "List of Issues" beschlossen. Ferner will sich der Ausschuss für mehr zeitliche Ressourcen einsetzen. Die nächste Sitzung wird ab dem 15. April 2013 beginnen. Hier die  Dokumente zur 8. Sitzung.

Kurz vor dem Fachausschuss hat in New York die 5. Staatenkonferenz vom 12. bis 14. September stattgefunden. Unter anderem wurden Wahlen zum Fachausschuss durchgeführt. Inhaltlich wurde in mehreren "Round Tables" gearbeitet: "Barrierefreiheit und Technologie", „Kinder mit Behinderungen“, „Frauen mit Behinderungen“. Hier die  Dokumente zur Staatenkonferenz.

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Zivilpakt: Am 18. / 19. Oktober hat der UN-Menschenrechtsausschuss (nicht zu verwechseln mit dem Menschenrechtsrat!) getagt und sich mit dem Umsetzung des Zivilpaktes (ICCPR) in Deutschland befasst. Zu den Abschließenden Bemerkungen ("Concluding Observations") des Ausschusses hat das Deutsche Institut für Menschenrechte unter anderem festgestellt: "Wir begrüßen, dass der Ausschuss Freiheitsentziehung in deutschen Pflegeeinrichtungen thematisiert. In erheblichem Ausmaß werden in Deutschland pflegebedürftige Menschen, insbesondere mit Demenzerkrankung, fixiert oder in geschlossenen Abteilungen untergebracht. Es muss sichergestellt werden, dass die menschenrechtlichen Grenzen der Freiheitsentziehung auch in diesem Bereich in der Praxis beachtet werden.... Zudem teilt der Ausschuss die Auffassung des Instituts, dass die im internationalen Vergleich schwachen Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle zu erweitern sind. Sie sollte auch Einzelbeschwerden aufgreifen und vor Gericht bringen können."

Die Abschließende Bemerkungen des UN-Menschenrechtsausschusses zum 6. Staatenbericht Deutschlands sind nachzulesen unter:  (VORABFASSUNG ENGLISCH).

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Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht: Die Inklusionsbeirat fordert die Streichung zweier Regelungen im Bundeswahlgesetz über das Wahlrecht für Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) will die anstehende Änderung des Wahlrechts für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zum Anlass nehmen, die Regelungen des §13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz zu streichen. "Diese Regelungen sind aus unserer Sicht vor dem Hinter-grund der in Deutschland seit März 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr haltbar," so der Inklusionsbeirat in seinem Brief an den Bundestagspräsidenten.

Die Mitglieder des Inklusionsbeirats argumentieren, aufgrund der in Artikel 29 a UN-BRK ist das Recht auf politische Teilhabe an allgemeinen Wahlen präzisiert worden. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen heißt das: Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, sich aktiv und passiv an Wahlen "gleichberechtigt mit anderen" zu beteiligen. Diskriminierungen egal welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der UN-BRK ausdrücklich untersagt (Artikel 5 UN-BRK).

Weiter heißt es in dem Brief: "Die UN-BRK zwingt uns daher, existierende Rechtsauslegungen internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen zu überdenken und bestehende Beschränkungen zugunsten von Inklusion und Partizipation behinderter Menschen aufzuheben."

Die zu streichenden Vorschriften lauten im Einzelnen:

§ 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG): Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1986 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.

§ 13 Nr. 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG): Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.

Nach Ansicht des Inklusionsbeirats stützen internationale Gremien wie der Europarat sowie der UN-Menschenrechtsrat diese Sichtweise. Das höchste Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen habe am 20. März 2012 als Resolution beschieden, dass ein Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht eine menschenrechtliche Diskriminierung sei, die in einer Rechtsordnung immer zu vermeiden sei.

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Monitoringstelle - Positionen Nr. 7: "Systematische ‘Enthinderung‘: UN-Behinderten-rechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau" (auch in Leichter Sprache)

Alle Bereiche der Gesellschaft sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. In Deutschland ist man weit davon entfernt. Der Staat ist dazu verpflichtet, die zahlreichen noch bestehenden Barrieren zu beseitigen und das Entstehen neuer Barrieren zu verhindern. Auch auf den Privatsektor muss eingewirkt werden; das gehört zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention. Autor: Dr. Leander Palleit. Download beim  Institut für Menschenrechte.

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FORUM MENSCHENRECHTE: "Weder glaubwürdig noch kohärent!" Zum 10. MR-Bericht mit Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung hat das FORUM folgende Stellungnahme veröffentlicht: "Mit großem Interesse hat das FORUM MENSCHENRECHTE die Vorstellung des 10. Menschenrechtsberichtes durch die Bundesregierung am 24. Oktober 2012 verfolgt. Umso enttäuschter mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass weder der Bericht noch der Aktionsplan Menschenrechte 2012-2014 den Anforderungen an eine glaubwürdige und kohärente Menschenrechtspolitik gerecht werden. Das FORUM Menschenrechte begrüßt die Vorlage des 10. Menschenrechtsberichtes und der darin vorgestellten Aktivitäten der Bundesregierung zum Menschenrechtsschutz auf nationaler und internationaler Ebene. Viele der aufgeführten Vorhaben, wie z.B. das erwähnte Menschenrechtskonzept des BMZ für die Entwicklungszusammenarbeit, sind sinnvoll und werden von uns ausdrücklich unterstützt!

Enttäuscht sind wir jedoch darüber, dass der Aktionsplan Menschenrechte 2012-2014 weder handlungsorientiert ist noch konkret, mithin den Ansprüchen an einen Aktionsplan nicht gerecht wird. Fragwürdig ist auch, dass der Aktionsplan ausdrücklich als unverbindliches Vorhaben unter Haushaltsvorbehalt bezeichnet wird.

Nicht akzeptabel ist für uns, dass die Regierung im Aktionsplan im Herbst 2012 - wie schon in den zwei letzten "Aktionsplänen" - immer noch davon spricht, die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum "Sozialpakt" intensiv prüfen zu wollen. Die Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE warten seit Jahren auf ein (positives) Ergebnis dieser Prüfung.

Darüber hinaus wird der Eindruck vermittelt, der Aktionsplan sei in Abstimmung mit dem FORUM MENSCHENRECHTE erstellt worden. Tatsächlich fand ein - dankenswerterweise vom Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung initiiertes - Gespräch mit VertreterInnen verschiedener Ressorts bei einem Treffen des FORUM MENSCHENRECHTE im Mai 2012 statt. Dies war keine Konsultation - zumal das FORUM MENSCHENRECHTE nicht den Eindruck hat, dass aus diesem Gespräch Bemerkenswertes in den Bericht eingeflossen ist."

Hier  der ausführliche Bericht , in dem auch Ausführungen zur UN-Behindertenrechtskonvention stehen.

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Statistik: Anbei ein Link zu einem Fact-Sheet "Frauen und Männer mit Behinderung" mit interessanten aktuellen Zahlen, das in der mail-Kiste der Geschäftsstelle einlief:  "Frauen und Männer mit Behinderung" 

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Landesschulgesetz – Muster: Die Landesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben – gemeinsam lernen" Baden-Württemberg (LAG) hat Ende September in Stuttgart einen Gesetzentwurf für ein inklusives Schul- und Bildungssystem vorgestellt. Der Entwurf wurde gemeinsam mit der Kanzlei Latham & Watkins LLP erarbeitet. "Wir zeigen mit diesem Gesetzentwurf, wie es möglich ist, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen und ein inklusives Schul- und Bildungssystem zu entwickeln, das den Namen zu Recht trägt", sagte Kirsten Ehrhardt von der LAG in Stuttgart vor Journalisten. Dies sei keine "Kür", sondern eine Pflichtaufgabe des Landes, um die verbindlichen völkerrechtlichen Vorgaben in Baden-Württembergisches Landesrecht umzusetzen. Das bisherige Parallelsystem von Sonderschulen und allgemeinen Schulen sei weder sinnvoll noch weiter finanzierbar. Der Gesetzentwurf umfasst drei zentrale Punkte:

  • Die Verankerung des Grundsatzes inklusiver Bildung im gesamten Bildungswesen, d.h. angefangen in Kindertageseinrichtungen, über Schulen bis hin zu Institutionen lebenslangen Lernens.
  • Die Begründung eines einklagbaren Rechtsanspruchs für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung auf wohnortnahe inklusive Beschulung in den allgemeinen Schulen beginnend ab dem Schuljahr 2013/2014.
  • Die detaillierte Beschreibung einer Übergangsphase für den bevorstehenden Transformationsprozess des Schulwesens.

Siehe  weitere Informationen und den Text des Gesetzentwurfes.

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Mit einem neuen Kinospot, der ab dem 15. November in den Kinos läuft, möchte die Bundesregierung das Thema Inklusion ins Bewusstsein der Menschen in Deutschland bringen. Der Kinospot ist Teil der Kampagne "Behindern ist heilbar" und wirbt für eine inklusive Gesellschaft – ohne Barrieren im Kopf und im Alltag. Hier zum  Kinospot 

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Termine

3. Dezember 2012: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

10. Dezember 2012: Internationaler Tag der Menschenrechte

15. Januar 2013 in Berlin: Auftaktveranstaltung der Antidiskriminierungsstelle zum Themenjahr "Behinderung"

17. Januar 2013 in Berlin: 3. Plenum der BRK-Allianz

März 2013 in Genf: 22. Sitzung des Human Rights Council u.a. mit dem Thema "Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen"

15. bis 29. April 2013 in Genf: Neunte Sitzung des CRPD-Ausschusses

Mai 2013: UPR-Prüfung Deutschlands vor dem Human Rights Council

2. bis 13. September 2013 in Genf: Zehnte Sitzung des CRPD-Ausschusses 23. September 2013 in New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema "Disability and Development"

Impressum

H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com Web:  www.brk-allianz.de