Ausgabe 4-2012
Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 4-2012
vom 11. Mai 2012
Status der Konvention (März 2012)
112 Staaten haben ratifiziert
153 Staaten haben unterzeichnet
Fakultativprotokoll
64 Staaten haben ratifiziert
90 Staaten haben unterzeichnet
Aktuell
Universal Periodical Review (UPR): Die Fristen zur Einreichung von Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu den jeweiligen UPR-Berichten der Staaten sind jetzt bekannt gegeben worden: Bis zum 5. November 2012 muss das Dokument in Genf vorliegen, wenn es in der Frühjahrssitzung (16. Sitzung 2013) Berücksichtigung finden soll. Die BRK-Allianz will sich daran beteiligen und seine Stellungnahme (bitte nicht mit dem Parallelbericht verwechseln!) auch mit dem FORUM MENSCHENRECHTE abstimmen. Dies soll auf dem 2. Plenum der Allianz erfolgen, an dem eine Vertreterin des FORUMs teilnehmen wird.
Hintergrund: Im Rahmen eines UPR-Verfahrens müssen seit 2008 alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen regelmäßig über die gesamte (!) Menschenrechtslage vor dem UN-Menschenrechtsrat "Human Rights Council" in Genf berichten, also auch über die Menschenrechte behinderter Menschen. Deutschland ist in der 16. Sitzung 2013 (Mitte 2013) bereits zum zweiten Mal nach 2009 an der Reihe. Die Dokumente aus dem Jahr 2009 finden sich unter:
www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/PAGES/DESession4.aspx
Gemeinsame Parallelberichte von NGOs dürfen bis zu 5.630 Wörter ohne Fußnoten lang sein Die Richtlinien dazu sind nachzulesen unter:
http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/UPR/TechnicalGuideEN.pdf .
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CRPD-Fachausschuss:
Der Überwachungsausschuss zur Behindertenrechtskonvention hat auf seiner 7. Sitzung vom 16. bis 20. April in Genf getagt. Er hat unter anderem den Staatenbericht von Peru diskutiert und die "Concluding Observations" für Peru angenommen. Außerdem wurden die "List of Issues" für Argentinien, China und Ungarn verabschiedet. Vgl. dazu
www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/Session7.aspx .
Zum ersten Mal wurde auch ein Webcast organisiert: www.treatybodywebcast.org
auf dem die öffentlichen Teile der Sitzung per Internet weltweit empfangen werden konnten. Unter der Rubrik "webcast archives" kann dort die Verhandlung des Berichtes von Peru nachverfolgt werden.
Die Septembersitzung (8. Sitzung) findet vom 17.- 28 September 2012 statt und wird die Staatenberichte von China, Argentinien, und Ungarn diskutieren sowie die "List of Issues" für Paraguay verabschieden.
Für das Jahr 2012 sind auch schon die Termine und die Themen festgelegt worden. Am 15. – 29. April 2013 (9. Sitzung) wird der Staatenbericht von Paraguay diskutiert und die "List of Issues" für Österreich, Australien und El Salvador festlegen. Außerdem soll ein halber Tag über die Sitiation von Mädchen und Frauen mit Behinderungen debattiert werden. Für die 10. Sitzung vom 2. – 13. September 2013 sind die Staatenberichte von Österreich, Australien und El Salvador geplant, sowie die "List of Issues" für Schweden.
Nach seinem Aufruf zu einem "General Comment" zu Artikel 9 hat der Ausschuss die Zivilgesellschaft jetzt auch zur Einreichung von Papieren zu Artikel 12 aufgerufen. Die Deadline für die Einreichung von Dokumenten ist der 17. Juli 2012. Info unter: http://www.ohchr.org/EN/Hrbodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx
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Human Rights Council – HRC (Menschenrechtsrat):
In seiner 19. Sitzung im März 2012 hat der HRC die Resolution 19/11 angenommen, in der das Recht von Menschen mit Behinderungen zur vollen Partizipation im politischen und öffentlichen Leben bekräftigt wird (vgl. Artikel 29 BRK), vgl. dazu
ap.ohchr.org/documents/dpage_e.aspx?si=A/HRC/19/L.9/Rev.1
Der HRC führt in der Regel drei Sitzungsperioden im Jahr (März, Juni, September) durch und will sich auf der 22. Sitzung (März 2013) mit der "Arbeit und Beschäftigung" behinderter Menschen (Artikel 27 BRK) befassen.
Verkehrsausschuss-Bundestag:
Am 9. Mai hat der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Anhörung zu folgenden Anträgen durchgeführt: Antrag der Fraktion SPD (Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen – Voraussetzungen für Teilhabe und Gleichberechtigung, Drucksache 17/6295) - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Barrieren abbauen – Mobilität und Wohnen für alle, Drucksache 17/9406) - Antrag der Fraktion DIE LINKE (Barrierefreies Bauen im Baugesetzbuch verbindlich regeln ,Drucksache 17/9426)
Die Grünen im Bundestag haben der Bundesregierung danach vorgeworfen, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit zu missachten. Dr. Anton Hofreiter, Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, und Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik, kritisierten, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes keine Vorkehrungen getroffen haben, den Fernbuslinienverkehr barrierefrei zu gestalten. - Die ISL vemisste in allen 3 Anträgen wirksame Vorschläge oder Maßnahmen, um kurz- und mittelfristig die Verpflichtung aus Art. 9, Abs. 2 b der Behindertenrechtskonvention zu realisieren. Dort ist die Rede von "geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
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NETZWERK ARTIKEL 3 fordert Novellierung des BGG:
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 1. Mai 2012 hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 für eine soforige Novellierung des Gesetzes ausgesprochen: "Das BGG muss im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend überarbeitet und ergänzt werden", fordert Netzwerk-Pressesprecher H.- Günter Heiden. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung sei eine Überprüfung des Gesetzes zwar als eine Maßnahme in Aussicht gestellt worden, aber nicht mit konkreten Fristen unterlegt. Deshalb ist das NETZWERK ARTIKEL 3 der Ansicht, dass die Diskussion nun offensiver geführt werden muss und hat dazu als Diskussionsanstoß sieben Thesen ausgearbeitet. Vgl. dazu:
www.kobinet-nachrichten.org/...
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Monitoring-Stelle fordert "Disability Survey": Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat zum 26. März, dem Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eine eigenständige repräsentative Datenerhebung zur besseren Erfassung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ("Disability Survey") gefordert. "Die Bundesregierung sollte eine repräsentative Langzeitstudie in Auftrag geben, die Lebenslagen behinderter Menschen im Zeitverlauf erhebt", erklärte Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle.
Bisherige Datenerhebungen würden sich an den Defiziten der Behinderten orientieren und nicht an ihren Möglichkeiten und Ressourcen. Die bisher genutzten statistischen Instrumente seien allgemein auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet und damit nicht aussagekräftig für die Kategorie Behinderung beziehungsweise für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. "Beispielsweise enthält der Mikrozensus nur eine Aussage über das Vorliegen oder Fehlen einer Behinderung, jedoch keine weiteren spezifizierten Aussagen, die über die Geschlechtszugehörigkeit hinausgehen", so Hirschberg.
Ein gutes Beispiel für einen "Disability Survey" sei der "Life Opportunities Survey" (LOS) in Großbritannien, der die Partizipationsmöglichkeiten von behinderten und nicht-behinderten Menschen vergleiche. Zudem sei es sinnvoll, eine solche repräsentative Datenerhebung durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution entwickeln und durchführen zu lassen. Diese Daten könnten dann von den Bundesressorts, anderen staatlichen Stellen, aber auch der Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt werden.
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/pressemitteilungen.html
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Ausschluss vom Wahlrecht:
Ulrich Hellmann, Justitiar der BV Lebenshilfe, setzt sich in seinem Zeitschriftenbeitrag mit der Frage auseinander, ob der Ausschluss vom Wahlrecht für Menschen, für die aufgrund einer psychischen oder geistigen Behinderung in allen Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, nach § 13 Nr. 2 Bundeswahlordnung insbesondere mit Art. 29 UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Einklang stehe. Dabei geht Hellmann auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. Mai 2010 ein und zeichnet die Entwicklungen auf internationaler Ebene zu dieser Thematik nach. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein Trend zugunsten eines Verzichts auf pauschale Wahlrechtsausschlüsse vor dem Hintergrund der Art. 29, 5 und 12 auszumachen sei. Dieser Erkenntnis verschließe sich die deutsche Bundesregierung bisher. Der Autor fordert das sofortige Handeln des Gesetzgebers. Dieser müsse § 13 Nr. 2 BWG ersatzlos streichen.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zweitveröffentlichung des Aufsatzes "Der Ausschluss vom Wahlrecht im Betreuungsrecht – Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", RdLH 2012, S. 4 ff.
www.reha-recht.de/.../D8-2012_Wahlausschluss_im_Betreuungsrecht.pdf
Termine
7. Juni 2012 in Berlin: Zweites Plenum der BRK-Allianz
11. bis 13. Juni 2012 in Oslo: Konferenz zu Universellem Design ( www.ud2012.no )
12. Juni 2012 in Berlin: "Runder Tisch" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und Bundesbehindertenbeauftragten. Vorbereitung des Themenjahres 2013 "Diskriminierung aufgrund einer Behinderung"
11. September 2012 in New York: Vorabtreffen zur Staatenkonferenz der International Disability Alliance (IDA)
12. bis 14. September 2012 in New York: Fünfte Sitzung der Staatenkonferenz
17. bis 28. September 2012 in Genf: Achte Sitzung des CRPD-Ausschusses
29. November 2012 in Berlin: Drittes Plenum der BRK-Allianz
3. Dezember 2012: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
März 2013 in Genf: 22. Sitzung des Human Rights Council u. a. mit dem Thema "Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen"
15. bis 29. April 2013 in Genf: Neunte Sitzung des CRPD-Ausschusses
2. bis 13. September 2013 in Genf: Zehnte Sitzung des CRPD-Ausschusses
23. September 2013 in New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema "Disability and Development"
Impressum
H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com
Ausgabe 3-2012
Informationen der BRK – Allianz Ausgabe 3-2012
vom Februar 2012
Status der Konvention (Januar 2012)
110 Staaten haben ratifiziert
153 Staaten haben unterzeichnet
Fakultativprotokoll
63 Staaten haben ratifiziert
90 Staaten haben unterzeichnet
Aktuell
Studien zu Artikel 29: Die OHCHR hat eine Studie zu Artikel 29 BRK veröffentlicht: „Participation in political and public life by persons with disabilities“ (A/HRC/19/38). Am 1. März wird dazu in Genf eine Diskussionsrunde beim Human Rights Council stattfinden. Die Studie ist in Englisch und Französisch in barrierefreien Formaten erhältlich unter
www.ohchr.org/EN/Issues/Disability/Pages/ParticipationPoliticalAndPublicLife.aspx
Ebenfalls zu Artikel 29 BRK hat der Europarat (nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union) eine Beschlussempfehlung veröffentlicht: Recommendation CM/Rec(2011)14 on the participation of persons with disabilities in political and public life:
wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1871285&Site=CM
Die Monitoringstelle hat zu Artikel 29 die Publikation von Leander Palleit: “Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland” (Policy Paper Nr. 18) vorgelegt. Erhältlich unter:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html
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Fachausschuss: Der CRPD-Ausschuss hat von den Vereinten Nationen eine zusätzliche Woche Sitzungszeit pro Jahr erhalten. Diese Woche kann an eine reguläre Sitzung angehängt werden. Im Jahr 2012 wird dies im September der Fall sein.
In der siebten Sitzung des CRPD-Ausschusses (16.-20. April) steht der Staatenbericht von Peru auf der Tagesordnung.
Für China, Argentinien und Ungarn stehen die „List of Issues" an. In der achten Sitzung (17.-28. September) werden die Staatenberichte von China, Argentinien und Ungarn behandelt.
Für Paraguay, Österreich und Australien geht es um die „List of Issues“. Der nachstehende Link führt zur Seite des Fachausschusses und dort sind alle Dokumente verfügbar:
www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/Sessions.aspx
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Artikel 9: Der CRPD-Ausschuss will einen „General Comment“ zu Artikel 9 der Konvention erarbeiten. Dazu werden können Stellungnahmen in einer UN-Amtssprache bis zum 15. März gesandt werden an:
E-Mail CRPD@OHCHR.ORG
Der Aufruf ist nachzulesen unter:
www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx
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Bundestag: Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird am 19. März 2012 eine öffentliche Anhörung zu folgenden vier Anträgen durchführen:
Antrag der Fraktion der SPD: UN-Konvention jetzt umsetzen - Chancen für eine inklusive Gesellschaft nutzen - BT-Drs 17/7942 –
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Behindern ist heilbar - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft - BT-Drs 17/7872 -
Antrag der Fraktion DIE LINKE Teilhabesicherungsgesetz vorlegen - BT-Drs 17/7889 -
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln - BT- Drs 17/7951 –
Die Anhörung wird von 14:00-15:30 Uhr stattfinden. Wenn Sie als Zuschauer an der Anhörung teilnehmen möchten, können Sie sich im Sekretariat des Ausschusses anmelden: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 32487, Fax: +49 (0)30 227 36030,
E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de
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Publikationen der Monitoringstelle:
Marianne Hirschberg: "Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention", Positionen Nr. 4 Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, November 2011.
Lange Zeit wurde Behinderung als Problem des bzw. der Einzelnen betrachtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention etabliert einen veränderten Blick auf Behinderung: Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, sie werden – durch Barrieren in der Umwelt – behindert. Die Publikation der Monitoring-Stelle erläutert diesen neuen Behinderungsbegriff und setzt ihn in Beziehung zur Definition von Behinderung im deutschen Sozialrecht und in der internationalen Behinderungsklassifikation der Weltgesundheitsorganisation.
Valentin Aichele: „Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern“. Positionen Nr. 5, Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, Januar 2012.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, „angemessene Vorkehrungen“ im deutschen Recht gesetzlich zu verankern. Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die UN-Behindertenrechts-konvention Maßnahmen, mit denen im Einzelfall erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu gehören beispielsweise die Verständigung in Leichter Sprache, die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen, etwa individuelle Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu Teilzeit-Arbeit, aber auch bauliche Veränderungen, die unter Umständen kostspielig sein können. Bislang sind angemessene Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert. Als Regelungsorte für angemessene Vorkehrungen schlägt die Monitoring-Stelle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Behindertengleich-stellungsgesetze sowie das Sozialgesetzbuch vor.
Beide Publikationen (auch in leichter Sprache) sind erhältlich bei:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html
Die Monitoringstelle hat auf seiner Internetpräsenz außerdem zentrale Links und Dokumente zur UN-Behindertenrechtskonvention zusammengestellt:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/zentrale-dokumente-und-links.html
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IDA: Die International Disability Alliance (IDA) hat jetzt seine Facebookseite online gestellt:
www.facebook.com/InternationalDisabilityAllianceIDA
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Termine
16. - 20. April 2012 in Genf: Siebte Sitzung des CRPD-Ausschusses
7. Juni 2012 in Berlin: Plenum der BRK-Allianz
12. – 14. September 2012 in New York: Fünfte Sitzung der Staatenkonferenz
17. – 28. September in Genf: Achte Sitzung des CRPD-Ausschusses
29. November in Berlin: Plenum der BRK-Allianz
Impressum
H.- Günter Heiden (v.i.S.d.P.), BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: +49-(0)30-436 4441, Fax: +49(0)30-436 4442
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com