Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat ein deutliches Zeichen für die Rechte von Kinder mit Behinderungen gesetzt. In seinen Ende Januar 2014 veröffentlichten "Abschließenden Bemerkungen" über die Ergebnisse der Prüfung des deutschen Staatenberichts wurden die Themen Nichtdiskriminierung, sexuelle Gewalt sowie die Bedeutung der inklusiven Erziehung hervorgehoben (vgl. auch Dokument in der Anlage). Ganz besonders wurde ein koordiniertes und menschenrechtsbasiertes Vorgehen von Bund und den Bundesländern angemahnt. Eine individuelle Unterstützung und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen bei der inklusiven Bildung sei bislang nicht immer gewährleistet, heißt es in dem Dokument. Ferner wurde eine Verbesserung der Datenlage zur Situation behinderter Kinder gefordert. Familien mit Migrationshintergrund, in denen behinderter Kinder leben, soll außerdem mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zur Vorbeugung von sexueller Ausbeutung empfiehlt der Ausschuss unter anderem die barrierefreie Zugänglichkeit zu Beratungsdiensten und Behandlungszentren. Auch ein Angebot in Gebärdensprache sei vorzuhalten.

"Dieses UN-Dokument ist eine gute Steilvorlage für die im Herbst anstehende Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", meint Dr. Sigrid Arnade, die eine Sprecherin der BRK-Allianz ist. "Die UN-BRK befasst sich in Artikel 7 mit den Kinderrechten. In unserem Parallelbericht  kommen wir zu ganz ähnlichen Empfehlungen, wie sie der Kinderrechtsausschuss beschlossen hat."

Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland im Jahr 1992 in Kraft getreten. In den Artikeln 2 und 23 werden auch die Rechte behinderter Kinder angesprochen. Der gemeinsame dritte und vierte Bericht Deutschlands zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention wurde am 27. Januar 2014 in Genf verhandelt. Die "Abschließenden Bemerkungen" wurden am 31. Januar 2014 veröffentlicht. Den nächsten Bericht muss Deutschland im April 2019 bei der UN einreichen.

Termin-Update: Staatenprüfung jetzt doch schon 2014!

Erfreuliche Nachrichten kommen aus Genf! Sah es zunächst so aus, als ob die Staatenprüfung für Deutschland vor dem UN-Fachausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erst im Jahr 2015 stattfinden könnte, so hat der Ausschuss am letzten Freitag nun die endgültige Terminierung und die Benennung der Länderberichterstatter vorgenommen. Danach wird die "List of Issues", also die Frageliste der Vorprüfung bereits in der 11. Sitzung beschlossen, die vom 31. März bis 11. April 2014 in Genf stattfindet. Die eigentliche Prüfung erfolgt dann im September 2014. Berichterstatterin für Deutschland ist das Ausschussmitglied Diane Mulligan aus Großbritannien.

"Wir sind natürlich froh darüber, dass Deutschland nun doch im nächsten Jahr geprüft wird", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der BRK-Allianz. “Wir begrüßen sehr, dass ein Termin im Jahr 2015 nicht Wirklichkeit wird!"

Wer sich über die Arbeit des Ausschusses direkt informieren möchte, kann dies unter www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx

Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung

Gruppenfoto von BRK-Allianz

Von links nach rechts: Dr. Detlef Eckert (Sprecher der BRK-Allianz), Tom Koenigs MdB (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses), Katrin Werner MdB, Dr. Sigrid Arnade ( Sprecherin der BRK-Allianz), H.- Günter Heiden (BRK-Allianz), Dr. Ilja Seifert (MdB), © BRK-Allianz




Menschenrechtsverletzungen gibt es vielfach auch in Deutschland. Häufig betrifft dies Menschen mit Behinderungen. Das belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von einer Allianz von rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam erstellt wurde. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013 wurde der Report am 21. März an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, und am 22. März an Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen übergeben.

Übergabe des Parallelberichts

"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind, und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellt Dr. Sigrid Arnade, eine der SprecherInnen der Allianz, fest.

Foto: Von links nach rechts: Dr. Annette Niederfranke (Staatssekretärin im BMAS),
Dr. Sigrid Arnade (BRK-Allianz), Dr. Ursula von der Leyen (Ministerin-BMAS),
Dr. Detlef Eckert (BRK-Allianz), © H.- Günter Heiden BRK-Allianz

Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Allgemeine Schule besuchen, besonders betroffen sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.

"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst", betont Dr. Detlef Eckert, der weitere Sprecher der Allianz. "Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird."

Der 80-seitige Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt. Die Prüfung vor dem zuständigen UN-Ausschuss wird frühestens im Jahr 2014 erfolgen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.

dgs symbol 42Parallelbericht in Deutscher Gebärdensprache (Kurzfassung)

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (parallelbericht_barrierefrei_layoutfassung.pdf)PDF[Parallelbericht, barrierefreie Layoutfassung]1320 KB
Diese Datei herunterladen (beschlossene_fassung_final_endg-logo.pdf)PDF[Bericht der BRK-Allianz (Langfassung, PDF)]1744 KB
Diese Datei herunterladen (beschlossene_fassung_final_endg-logo.doc)DOC[Bericht der BRK-Allianz (Langfassung)]1178 KB
Diese Datei herunterladen (kurzfassung_parallelbericht_mit_faqs.doc)DOC[Bericht der BRK-Allianz (Kurzfassung mit FAQs)]117 KB

BRK-Allianz reichte Kurzbericht beim UN-Menschenrechtsrat ein

78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft, die in der BRK-Allianz zusammenarbeiten, haben fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat Plenum des Rates in Genf eingereicht. „Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, betonen Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef Eckert, die SprecherInnen der BRK-Allianz. „Der Bogen unserer Kritik und der jeweiligen Empfehlungen reicht jedoch vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit über Betreuungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.“ Eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der UN-BRK und eine kritische Bewertung des Nationalen Aktionsplans sowie der fehlerhaften deutschen Überset-zung sind ebenfalls in diesem Bericht zu finden.

Die BRK-Allianz hat diesen Kurzbericht erstellt, da Deutschland im Mai 2013 zum zweiten Mal nach 2009 vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des sogenannten UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf die Umsetzung aller UN-Menschenrechtsübereinkommen hin überprüft wird.

Das UPR-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit den Prüfungen durch die jeweiligen UN-Fachausschüsse, die es zu jedem einzelnen Menschenrechtsübereinkommen gibt! Der Ausschuss, der zur Behindertenrechtskonvention arbeitet und für den die BRK-Allianz einen Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht erstellt, tagt derzeit zweimal im Jahr in Genf (April und September). Ein genauer Prüfungstermin für das erste Staatenberichtsverfahren für Deutschland steht jedoch noch nicht fest.

„Unseren weitaus umfassenderen Parallelbericht für den UN-Fachausschuss wollen wir bis Ende des Jahres erarbeitet haben“ berichtet Dr. Sigrid Arnade. „Am 26. März 2013, also zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, wollen wir diesen erweiterten Bericht vorstellen. Bis dahin werden wir den UPR-Bericht in Politik und Öffentlichkeit bekannt machen.“

Die deutsche und die englische Fassung des UPR-Berichts der BRK-Allianz können Sie hier nachlesen:

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (joint_ngo_submission_germany_en_final.rtf)RTF[Kurzbericht der BRK-Allianz in Englisch]269 KB
Diese Datei herunterladen (joint_ngo_submission_germany_en_final.doc)DOC[Kurzbericht der BRK-Allianz in Englisch]112 KB
Diese Datei herunterladen (gemeinsame_upr_einreichung_deutschland_de_finale.rtf)RTF[Kurzbericht der BRK-Allianz]291 KB
Diese Datei herunterladen (gemeinsame_upr_einreichung_deutschland_de_finale.doc)DOC[Kurzbericht der BRK-Allianz]118 KB