Bild vom Treffen in Genf © ISL Genf (kobinet) Sechs VertreterInnen der BRK-Allianz haben heute Morgen bei einem Treffen mit Mitgliedern des UN-Fachausschusses zur Staatenprüfung Deutschlands aus Sicht der Zivilgesellschaft auf zentrale Probleme bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland aufmerksam gemacht. Dies teilten Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden von der BRK-Allianz in einem Gespräch mit den kobinet-nachrichten aus Genf mit.

"Wir haben bei unserem Gespräch mit den Mitgliedern des UN-Fachausschusses das aktuelle Thema angesprochen, dass fünf Milliarden Euro aus dem Sozialetat entfernt und für allgemeine Investitionen der Kommunen eingesetzt werden, die als Entlastung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag verankert sind. Dies wirft die Frage auf, wieviel noch für substantielle Verbesserungen für behinderte Menschen im Rahmen des dringend nötigen Bundesteilhabegesetzes übrig bleibt", so Dr. Sigrid Arnade. In diesem Zusammenhang wurden auch die Probleme für behinderte Menschen beschrieben, die die Anrechnung des Einkommens- und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen mit sich bringen. Die Tatsache, dass ein behinderter Mensch, der beispielsweise auf Assistenz angewiesen ist, nur 2.600 Euro ansparen darf, sei ein Trauerspiel.

"Thema war auch eine überfällige Reform des Betreuungsrechts, das nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Hier bedarf es dringend einer unterstützten Entscheidungsfindung statt der derzeitigen ersetzten Entscheidungsfindung. Natürlich stand auch der Ausschluss vom Wahlrecht für behinderte Menschen, die in allen Bereichen Betreuung nutzen, auf der Tagesordnung unserer Delegation", so Dr. Sigrid Arnade.

Nach Informationen von Hans-Günter Heiden, dem Koordinator der BRK-Allianz wurde von der Delegation ebenfalls krisitiert, dass das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Konezpt der angemessenen Vorkehrungen bisher nicht im deutschen Recht definiert wurde. "Hier könnten eine Vielzahl von Verbesserungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang stand auch die diskutierte jahrelange Forderung, dass private Dienstleistungsanbieter zur Barrierefreiheit verpflichtet werden müssen", erklärte Hans-Günter Heiden.

Weitere Themen waren die vielfach von Menschen mit Psychiatrieerfahrung kritisierte Zwangsunterbringung und Zwangsmedikation. Diese stünde durch die Gesetzgebung des Bundes und der Länder nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. "Die schleppende Umsetzung der inklusiven Bildung und die Probleme für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt spielten ebenfalls eine große Rolle mit den Mitgliedern des UN-Fachausschusses. Dabei ging es neben der Tatsache, dass es verstärkter Anstrengungen für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bedarf, vor allem auch um Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen", so Dr. Sigrid Arnade.

Insgesamt haben Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden die Atmosphäre des Austausches mit den Mitgliedern des UN-Fachausschusses als interessiert mit vielen konkreten Nachfragen erlebt. "Die Ausschussmitglieder waren an der Meinung der Zivilgesellschaft sehr interessiert", so Dr. Sigrid Arnade. "Es war eine sehr anspruchsvolle Aufgabe für die VertreterInnen der Zivilgesellschaft, die verschiedenen Probleme in der gegebenen Zeit umfassend darzustellen, die mit hoher Sachkenntnis und Konzentration gut gemeistert wurde", fasst Hans-Günter Heiden, der die BRK-Allianz koordiniert, das Treffen von heute Morgen zusammen.

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